SCHWARZ ZAEUNE GMBH
Sandgrubenweg 24
88499 Altheim
Telefon: 07371 / 9374-0
Telefax: 07371 / 9374-22
Geschäftsführer: Stefan Schwarz
Sitz der Gesellschaft: 88499 Altheim/Kreis Biberach
Handelsregister Ulm: HRB 650285
E-Mail: info@schwarz-zaeune.de
Website: www.schwarz-zaeune.d
Steuer-Nr.: 79050/000-838
USt-IdNr.: DE 176043775
Realisation, Fotografie und Video: michaelsetz.com
Haftungsausschluss
Der gesamte Web-Auftritt ist
urheberrechtlich geschützt. Texte, Grafiken oder Bilder dürfen ohne
schriftliche Genehmigung keinesfalls weiterverwendet werden.
Die Zusammenstellung der Informationen auf dieser Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dennoch kann keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Daten übernommen werden. Haftungsansprüche gegen die Firma Schwarz Zäune GmbH oder die Autoren bzw. Verantwortlichen dieser Website für Schäden materieller oder immaterieller Art, die auf ggf. fehlerhaften oder unvollständigen Informationen und Daten beruhen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen.
Auf unserer Website befinden sich Links zu anderen Seiten im Internet. Wir erklären hiermit ausdrücklich, daß zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten haben wir keinerlei Einfluß. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden und illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte enthalten. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Seiten enthaltenen Links zu externen Seiten und alle Inhalte dieser Seiten, zu denen diese Links führen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schwarz Zäune GmbH - 88499 Riedlingen
1. Allgemeines
Für
alle Lieferungen unserer Erzeugnisse und für die gesamte
Geschäftsverbindung mit unseren Kunden gelten ausschließlich die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde anerkennt
diese als verbindlich für seine Geschäftsverbindung mit uns. Wenn der
Kunde Abweichungen zur Bedingung macht oder die ausschließliche
Gültigkeit seiner eigenen Geschäftsbedingungen vorschreibt, werden diese
nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich
anerkennen. Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch nicht
dadurch Vertragsinhalt, da8 wir Ihnen nicht widersprechen oder die
Lieferung ausführen. Mündliche Nebenabreden oder von unseren Vertretern
zugestandene Abweichungen von unseren Allgemeinen Lieferungsbedingungen
bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Eigentumsvorbehalt
Bis
zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldenforderungen aus Kontokorrent sowie Wechselforderungen), die uns
aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und sein Konzernunternehmen jetzt
oder künftig zustehen, werden die folgenden Sicherheiten gewährt, die
wir auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die
Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt. Die Ware bleibt
unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als
Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
(Mit)eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass
das (Mit)eigentum des Käufers an den einheitlichen Sachen
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt
unser (Mit)eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)eigentum
zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der
Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen des
Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns
abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen
einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der
Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und hat uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug -
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabenansprüche des Käufers gegen
Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns, liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.
3. - 5. frei
6. Montage
Werden
Zaunmontagen von uns übernommen, verpflichtet sich der Kunde, den
gewünschten Zaunverlauf, Lage der Tore sowie im Boden verlegte
Leitungen, Kabel und Behälter zu markieren. Der Boden sollte der Klasse
2,23 bis 2,25 DIN 18300 angehören, so dass das Einrammen von Pfosten
oder Aushebung von Fundamentlöchern von Hand oder mit Erdbohrern
erfolgen kann. Die Geländeverhältnisse sollten eine normale, zügige
Zaunführung gestatten: Keine wesentliche Erdbewegungen, Beton-, Kunst-
oder Naturstein muss sich mit den üblichen Werkzeugen (Hartmetallbohrer,
Meisel, Trennscheiben) ohne Beeinträchtigung bearbeiten lassen. Zufahrt
zur Zaunbaustelle mit normalen Lieferwagen wird angenommen.
Türen
und Tore werden von uns so angeschlagen, dass sie schließbar sind. Für
spätere Veränderungen durch Bodensetzungen und ähnliches können wir
keine Haftung übernehmen.
Die Zäune und Tore werden, soweit
technisch möglich und sinnvoll, den Geländeunebenheiten angepasst. Ein
Schutz gegen Kleinwild und dergleichen kann deshalb oft nur mit
besonderen technischen Mitteln erreicht werden. Auf Wunsch übernehmen
wir diese Arbeiten gegen Erstattung der Mehrkosten. Nebenarbeiten (z. B.
Entfernen von alten Zäunen, Hecken usw.) übernehmen wir gegen
gesonderte Berechnung. Für Taglohnarbeiten berechnen wir die tatsächlich
gezahlten Stundenlöhne zuzüglich Unternehmerzuschlag, Auslösungen bzw.
Montagezulagen, anteilige Fahrtkosten. Frachten, Pauschalsatz für
Werkzeug- und Maschinenvorhaltung und Kleinmaterial.
Erfüllt der
Kunde die obigen Verpflichtungen nicht oder entsprechen die Verhältnisse
nicht den obigen Angaben, sind wir berechtigt, die Leistung
zu
verweigern. Wird die Montage dennoch durchgeführt, sind wir berechtigt,
die tatsächlich entstandenen Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu
stellen. Eine Haftung für Schäden kann in diesem Fall nicht übernommen
werden.
Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, Schäden an Pflanzen
usw. zu vermeiden. Haftung für solche eventuell nicht vermeidbare
Schäden können wir nicht übernehmen.
Für die Einhaltung der
Bestimmungen des Nachbarrechts sowie sonstiger öffentlich rechtlicher
Bestimmungen wird keine Gewähr übernommen.
Die Einhaltung eventuell
vorgeschriebener Abstände geschieht nach Angabe des Kunden und auf seine
Verantwortung. Die Witterung kann die Montagearbeiten unmöglich machen.
In diesem Fall sind Liefertristen entsprechend zu verlängern.
Die
zur Abrechnung notwendigen Angaben wie Maße, Stückzahlen, Stunden,
besondere Aufwendungen usw. werden vom Kunden durch seine Unterschrift
bestätigt und damit ohne Einschränkung anerkannt.
7. Gewährleistung
Mängel
der gelieferten Ware können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 8
Tagen nach ihrer Feststellung angezeigt werden; dies gilt auch für
Stückzahldifferenzen. Für nicht offensichtliche Mängel gilt eine
Ausschlussfrist von 6 Monaten. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch
das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir
unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Sind Mängel
nachgewiesen, so werden alle diejenigen Teile von uns unentgeltlich nach
unserer Wahl ausgebessert oder ersetzt, die innerhalb von 6 Monaten
seit Gefahrübergang nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang
liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt sind. Zur Vornahme von Ausbesserungen und
Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit uns die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von
der Mängelhaftung befreit. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Ist der
Kunde Vollkaufmann, so können wir die Mängelbeseitigung verweigern,
solange er den vereinbarten Preis nicht bezahlt hat. Nichtkaufleuten
bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder. nach Ihrer. Wahl
Rückgängigmachung des Liefervertrages zu verlangen. Eine weitergehende
Haftung ist ausgeschlossen.
Gegenüber Vollkaufleuten beschränkt
sich unsere Haftung für Fremderzeugnisse und Teile von Zulieferern auf
die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Zulieferer
zustehen. Nichtkaufleuten bleibt als Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach ihrer Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine
weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Ansprüche des
Kunden wegen Mängel verjähren in allen Fällen in 6 Monaten vom Tag der
Lieferung ab. Durch die Nachbesserung der gelieferten Ware werden die
ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch unterbrochen.
Für Ersatzstücke und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3
Monate und läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Unsere Haftung ist
ausgeschlossen bei Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße
Benutzung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, nachlässige
Behandlung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte oder durch
ungeeignete Betriebsmittel, schädliche örtliche
Einflüsse oder
übermäßige Beanspruchung verursacht worden sind. Die
Gewährleistungsverpflichtung besteht nur dann, wenn der Kunde vor
Abschluss des Liefervertrages uns alle erforderlichen Informationen über
die vertragsmäßige Verwendung des Liefergegenstandes erteilt hat.
8. Rücktritt, Kündigung, Schadensersatz
Für
den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrage zurücktritt oder den
Vertrag kündigt, haben wir Anspruch auf Vergütung für die Nutzung oder
den Gebrauch der gelieferten Ware und für die erbrachte Leistung sowie
Anspruch auf Ersatz unserer Aufwendungen. Wir sind berechtigt, dafür
eine Pauschale von 15 % des Rechnungsbetrages ohne Einzelnachweis zu
verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Betrages bleibt uns
vorbehalten. Dem Kunden steht der Gegenbeweis offen, dass im konkreten
Fall die erforderlichen Aufwendungen geringer waren als die Pauschale.
Steht
uns ein Anspruch auf Schadensersatz oder auf Ersatz von Wertminderung
zu, sind wir berechtigt, dafür eine Pauschale von 15 % ohne
Einzelnachweis zu verlangen. Die Forderung eines konkreten höheren
Schadens oder einer höheren Wertminderung bleibt uns vorbehalten. Dem
Kunden steht der Gegenbeweis offen, dass der Schaden oder die
Wertminderung im vorliegenden Fall geringer war als die Pauschale.
Schadensersatzansprüche
des Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass der Ausschluss der Haftung gesetzlich
unzulässig ist. In diesem Fall haften wir nur für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Ist der Kunde Nichtkaufmann, ist unsere Haftung
beschränkt auf Schäden, die darauf beruhen, dass uns vorsätzliche oder
grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last fällt.
9. Zahlungsbedingungen
Wenn
nichts anderes schriftlich vereinbart, haben Zahlungen an uns innerhalb
30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto in bar, durch Scheck oder
Überweisung zu erfolgen. Bei Wechseln, deren Annahme wir uns von Fall zu
Fall vorbehalten, und die ebenso wie Schecks nur zahlungshalber
hereingenommen werden, ist der Diskont vom Kunden sofort in bar zu
zahlen. Für rechtzeitiges Inkasso der Schecks oder Wechsel oder
rechtzeitigen Protest übernehmen wir keine Gewähr.
Zahlt der
Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb der im Mahnschreiben
gesetzten Frist nicht, so sind wir unbeschadet der sich aus dem Verzug
ergebenden gesetzlichen Rechte zum Rücktritt auch von weiteren mit dem
Kunden geschlossenen Verträgen berechtigt. Ist Ratenzahlung vereinbart
und bleibt der Besteller mit einer fälligen Rate länger als 1 Woche in
Rückstand, so ist der noch offenstehende Restbetrag zur sofortigen
Zahlung fällig.
Bei Vollkaufleuten tritt der Verzug nach
Fälligkeit ohne Mahnung ein und wird unter dem Vorbehalt der
Geltendmachung etwaigen weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe
von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
mindestens jedoch 8 % pro Jahr berechnet.
Die Zurückhaltung von
Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener
Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ist der Kunde
Nichtkaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn
dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Deutsches Recht
Ist
der Kunde Vollkaufmann, so ist Altheim Erfüllungsort. Altheim ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis, auch aus Rücktritt, sich ergebenden Streitigkeiten.
Für das Vertragsverhältnis gilt Deutsches Recht.